Lohn- und Finanzbuchhaltung
Gewerbetreibende und Freiberufler
Finanzbuchhaltung
- Sortieren und Ordnen der Unterlagen und Belege
- Erstellen des Kassenberichtes
- Buchen alle laufenden Geschäftsvorfälle
- Offene Posten (Debitoren und Kreditoren)
- Erstellen der betriebswirtschaftlichen Auswertungen, sowie der Summen- und Saldenlisten
- Laufende Kontenpflege bzw. Kontenabstimmung
- Vorbereitende Buchungen zu den Abschlüssen in Abstimmung mit dem Steuerberater
Lohnbuchhaltung
- Erstellen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen (einschließlich Minijobs und Gleitzonenregelung)
- Vorbereiten der Lohnsteueranmeldung
- Erstellen der Beitragsnachweise
- Meldungen zur Sozialversicherung
- Anträge auf Erstattung der Lohnfortzahlung nach dem LFZG
- Meldungen und Listen an die Berufsgenossenschaft
- Ausfüllen von Lohnbescheinigungen
- Ausdruck individueller Auswertungen und Listen (z. B. Urlaub, Fehlzeiten u. v. m.)
Landwirte
Finanzbuchhaltung
- Sortieren und Ordnen der Unterlagen und Belege
- Erstellen des Kassenberichtes
- Buchen aller laufenden Geschäftsvorfälle über den Kontenrahmen der Landwirtschaft
- Offene Posten (Debitoren und Kreditoren)
- Erstellen des Geldberichtes und des Natural- und Viehberichtes
- Erstellen des Betriebs- und Anbauflächen-Verzeichnisses
- Laufende Kontenpflege bzw. Kontenabstimmung
- Vorbereitende Buchungen zu den Betriebswirtschaftlichen (BMVEL) und Steuerlichen Abschlüssen in Abstimmung mit dem Steuerberater, bzw. der Landwirtschaftlichen Buchstelle
Lohnbuchhaltung
- Erstellen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen (einschließlich Minijobs und Gleitzonenreglung sowie der Sachbezugsberechnung)
- Erstellen der Lohnsteueranmeldung
- Erstellen der Beitragsnachweise
- Meldungen zur Sozialversicherung
- Anträge auf Erstattung der Lohnfortzahlung nach dem LFZG
- Meldungen und Listen an die Berufsgenossenschaft
- Ausfüllen von Lohnbescheinigungen
- Ausdruck individueller Auswertungen und Listen (z. B. Urlaub, Fehlzeiten u. v. m.)
Bezüglich der o. g. Leistungen erfolgt eine Mitwirkung bei einer Betriebs- und Lohnsteuerprüfung, sowie Prüfung der Rentenversicherung und Berufgenossenschaft.
Alle Leistungen werden im Rahmen der Zulässigkeit des § 6 Nr. 4 StBerG ausgeführt.
Die Datenübermittlung der Meldungen und Nachweise erfolgt auf dem elektronischen Wege an die einzelnen Meldestellen (Finanzamt, Krankenkassen).