Lohn- und Finanzbuchhaltung
Gewerbetreibende und Freiberufler
Finanzbuchhaltung
- Sortieren und Ordnen der Unterlagen und Belege
 - Erstellen des Kassenberichtes
 - Buchen alle laufenden Geschäftsvorfälle
 - Offene Posten (Debitoren und Kreditoren)
 - Erstellen der betriebswirtschaftlichen Auswertungen, sowie der Summen- und Saldenlisten
 - Laufende Kontenpflege bzw. Kontenabstimmung
 - Vorbereitende Buchungen zu den Abschlüssen in Abstimmung mit dem Steuerberater
 
Lohnbuchhaltung
- Erstellen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen (einschließlich Minijobs und Gleitzonenregelung)
 - Vorbereiten der Lohnsteueranmeldung
 - Erstellen der Beitragsnachweise
 - Meldungen zur Sozialversicherung
 - Anträge auf Erstattung der Lohnfortzahlung nach dem LFZG
 - Meldungen und Listen an die Berufsgenossenschaft
 - Ausfüllen von Lohnbescheinigungen
 - Ausdruck individueller Auswertungen und Listen (z. B. Urlaub, Fehlzeiten u. v. m.)
 
Landwirte
Finanzbuchhaltung
- Sortieren und Ordnen der Unterlagen und Belege
 - Erstellen des Kassenberichtes
 - Buchen aller laufenden Geschäftsvorfälle über den Kontenrahmen der Landwirtschaft
 - Offene Posten (Debitoren und Kreditoren)
 - Erstellen des Geldberichtes und des Natural- und Viehberichtes
 - Erstellen des Betriebs- und Anbauflächen-Verzeichnisses
 - Laufende Kontenpflege bzw. Kontenabstimmung
 - Vorbereitende Buchungen zu den Betriebswirtschaftlichen (BMVEL) und Steuerlichen Abschlüssen in Abstimmung mit dem Steuerberater, bzw. der Landwirtschaftlichen Buchstelle
 
Lohnbuchhaltung
- Erstellen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen (einschließlich Minijobs und Gleitzonenreglung sowie der Sachbezugsberechnung)
 - Erstellen der Lohnsteueranmeldung
 - Erstellen der Beitragsnachweise
 - Meldungen zur Sozialversicherung
 - Anträge auf Erstattung der Lohnfortzahlung nach dem LFZG
 - Meldungen und Listen an die Berufsgenossenschaft
 - Ausfüllen von Lohnbescheinigungen
 - Ausdruck individueller Auswertungen und Listen (z. B. Urlaub, Fehlzeiten u. v. m.)
 
Bezüglich der o. g. Leistungen erfolgt eine Mitwirkung bei einer Betriebs- und Lohnsteuerprüfung, sowie Prüfung der Rentenversicherung und Berufgenossenschaft.
Alle Leistungen werden im Rahmen der Zulässigkeit des § 6 Nr. 4 StBerG ausgeführt.
Die Datenübermittlung der Meldungen und Nachweise erfolgt auf dem elektronischen Wege an die einzelnen Meldestellen (Finanzamt, Krankenkassen).