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Lohn- und Finanzbuchhaltung

Gewerbetreibende und Freiberufler

Finanzbuchhaltung

  • Sortieren und Ordnen der Unterlagen und Belege
  • Erstellen des Kassenberichtes
  • Buchen alle laufenden Geschäftsvorfälle
  • Offene Posten (Debitoren und Kreditoren)
  • Erstellen der betriebswirtschaftlichen Auswertungen, sowie der Summen- und Saldenlisten
  • Laufende Kontenpflege bzw. Kontenabstimmung
  • Vorbereitende Buchungen zu den Abschlüssen in Abstimmung mit dem Steuerberater

Lohnbuchhaltung

  • Erstellen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen (einschließlich Minijobs und Gleitzonenregelung)
  • Vorbereiten der Lohnsteueranmeldung
  • Erstellen der Beitragsnachweise
  • Meldungen zur Sozialversicherung
  • Anträge auf Erstattung der Lohnfortzahlung nach dem LFZG
  • Meldungen und Listen an die Berufsgenossenschaft
  • Ausfüllen von Lohnbescheinigungen
  • Ausdruck individueller Auswertungen und Listen (z. B. Urlaub, Fehlzeiten u. v. m.)

Landwirte

Finanzbuchhaltung

  • Sortieren und Ordnen der Unterlagen und Belege
  • Erstellen des Kassenberichtes
  • Buchen aller laufenden Geschäftsvorfälle über den Kontenrahmen der Landwirtschaft
  • Offene Posten (Debitoren und Kreditoren)
  • Erstellen des Geldberichtes und des Natural- und Viehberichtes
  • Erstellen des Betriebs- und Anbauflächen-Verzeichnisses
  • Laufende Kontenpflege bzw. Kontenabstimmung
  • Vorbereitende Buchungen zu den Betriebswirtschaftlichen (BMVEL) und Steuerlichen Abschlüssen in Abstimmung mit dem Steuerberater, bzw. der Landwirtschaftlichen Buchstelle

Lohnbuchhaltung

  • Erstellen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen (einschließlich Minijobs und Gleitzonenreglung sowie der Sachbezugsberechnung)
  • Erstellen der Lohnsteueranmeldung
  • Erstellen der Beitragsnachweise
  • Meldungen zur Sozialversicherung
  • Anträge auf Erstattung der Lohnfortzahlung nach dem LFZG
  • Meldungen und Listen an die Berufsgenossenschaft
  • Ausfüllen von Lohnbescheinigungen
  • Ausdruck individueller Auswertungen und Listen (z. B. Urlaub, Fehlzeiten u. v. m.)

Bezüglich der o. g. Leistungen erfolgt eine Mitwirkung bei einer Betriebs- und Lohnsteuerprüfung, sowie Prüfung der Rentenversicherung und Berufgenossenschaft.

Alle Leistungen werden im Rahmen der Zulässigkeit des § 6 Nr. 4 StBerG ausgeführt.

Die Datenübermittlung der Meldungen und Nachweise erfolgt auf dem elektronischen Wege an die einzelnen Meldestellen (Finanzamt, Krankenkassen).